AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vom Rock im Schlosspark Open Air.


Allgemeine Bestimmungen

Das Rock im Schlosspark Open Air ist eine Veranstaltung von dem Fußballverein FC66 Büdesheim - im Folgenden der Veranstalter genannt. Das Open Air findet auf dem Vereinsgelände des Vereins statt. Dazu gehören insbesondere die Veranstaltungsfläche - aber auch die Spielfelder, die angrenzenden Wiesen und das Vereinsheim.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, ergänzend zu den Anweisungen der Organisatoren und den Aushängen, auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.
Das Open Air findet bei jeder Witterung im Freien statt. Im Fall von höherer Gewalt (z.B. starkes Unwetter) behält sich der Veranstalter das Recht vor, bei Gefahr für Leib und Leben der Besucher, Künstler, Helfer etc. das Programm zu unterbrechen oder bei behördlicher Anordnung das Restprogramm komplett abzusagen. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.

Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung für Hör- oder Gesundheitsschäden ab.
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz.

Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB an und hält sich an Weisungen des Sicherheitspersonals und der Veranstalter.

 

Musikprogramm

Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietung der Künstler/innen.

Es kann kurzfristig zu Programmänderungen kommen. Bei Verhinderung oder Absage des Auftritts einzelner Künstler bemüht sich der Veranstalter um angemessenen Ersatz und behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

 

Ton- und Filmaufnahmen

Ton-, Film- und Videoaufnahmen von den auftretenden Künstler/innen sind grundsätzlich untersagt.

Lediglich Pocket- und Handykameras für den privaten Gebrauch sind geduldet. Der Veranstalter weist darauf hin, dass der Missbrauch strafrechtlich verfolgt werden kann. Im Falle von Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen, insbesondere bei Veröffentlichung von Aufnahmen von auftretenden Musikerinnen und Musikern im Internet, lehnt der Veranstalter jegliche Haftung ab.

 

Sicherheit
Den Anordnungen des Ordnungsdienstes bzw. den Sicherheitsbeauftragten ist unbedingt Folge zu leisten.
Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten. Die Nichteinhaltung der AGB kann ein wichtiger Grund darstellen.

Das Mitbringen von spitzen und pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen aller Art ist auf dem Veranstaltungsgelände generell untersagt. Den Besuchern ist untersagt körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Gelände. Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter vor.
Bei den musikalischen Darbietungen der teilnehmenden Bands kann es im Bereich zwischen Bühne und Technikzelt (FOH) zu dem in der Scene bekannten "Pogo" (Tanz) kommen. Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung für Gesundheitsschäden ab, die durch solche Tanzeinlagen entstehen können und übernimmt keine Haftung für Sach- und Körperschäden.

 

Parken

Das Parken von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. Falsch geparkte Fahrzeuge werden auf Kosten des Besitzers abgeschleppt.

 

Schadensersatz

Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene oder beschädigte Sachen.

Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung (also Verstöße der aufgeführten AGB's) , Verschulden und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

Rock im Schlosspark, Januar 2020